Marktordnung


  1. Die Zuweisung des Standplatzes erfolgt durch die Organisationsaufsicht.

  2. Eine Fahrbahn für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge muss freigehalten werden.
    Dies wird von der Feuerwehr überprüft.
    Bei Nichteinhaltung muss mit dem Abbau des Standes gerechnet werden.
    Wird ein Stand aufgebaut und dann verlassen, muss er mit Name und Anschrift bzw. mit der Telefonnummer des Standbetreibers oder eines Verantwortlichen versehen werden.

  3. Jeder Teilnehmer muss für die Sicherung seiner Waren, besonders in den Nächten, selbst Sorge tragen.

  4. Jeder Teilnehmer ist für die Beseitigung seines anfallenden Mülls selbst verantwortlich.
    Der Veranstalter sorgt lediglich für den Abtransport.
    Dazu werden von den Ausstellern Müllsäcke benötigt.

    Nach Beendigung des Veranstaltung ist der Standplatz sauber zu verlassen.
    Sollte dies nicht der Fall sein, werden die dafür anfallenden Reinigungskosten nachträglich in Rechnung gestellt.
    Es ist darauf zu achten, dass Beschädigungen im Bereich der genutzten Straßen und Plätze durch das aufstellen der Stände und Zelte ausgeschlossen werden.

  5. Der Strom wird von Baustromkästen entnommen.
    Jeder Teilnehmer muss sich um Elektroverlängerungskabel (bis 50 m/Feuchtraum) bis zum Verteilerkasten selbst bemühen.
    Für die elektrischen Einrichtungen, die betriebsbereit sein müssen, sind die Vorschriften und Bedingungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker e. V. (VDE) zu beachten. Kabeltrommeln müssen abgerollt sein .

  6. Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten wird auf die "Verordnung über die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Lagerung, Abfüllung und Beförderung brennbarer Flüssigkeiten" in der Fassung vom 5. Juni 1970 (BGBl. I S. 689) sowie auf die hierzu erlassenen " Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)" hingewiesen.
    Im Freien aufgestellte bewegliche Behälter müssen gegen den Zugriff Unbefugter (z. B. durch abschließbare Flaschenschränke oder -hauben aus nicht brennbarem Werkstoff) gesichert werden. Flaschen, auch leere, sind stehend aufzubewahren.

    An den Verkaufsständen dürfen Flaschen bis zu einem Füllgewicht von höchstens 14 kg aufgestellt werden.
    Es dürfen jedoch höchstens 2 Flaschen, einschließlich entleerter, je Stand vorhanden sein. Flaschen müssen von Wärmequellen in einem so großen Abstand aufgestellt werden, dass das Flüssiggas in der Flasche nicht höher als 40° C erwärmt wird.
    In der Regel sind folgende Abstände ausreichend: von Feuerstätten und ähnlichen Wärmequellen 70 cm ohne, 30 cm mit Strahlenschutz.
    Bei der Entnahme aus der gasförmigen Phase sind die Flaschen aufrechtstehend anzuschließen.
    An eine Flasche mit einem Füllgewicht bis 14 kg dürfen Verbrauchseinrichtungen bis zu einem Gesamtanschlusswert von 1,5 kg/h angeschlossen werden. Schläuche für den Anschluss von Flaschen dürfen höchstens 40 cm lang sein.

  7. An Ständen mit offenem Feuer (z. B. Holzkohlen-, Gasgrills, usw.) muss unbedingt ein Feuerlöscher vorhanden sein.

  8. Den Anweisungen des Stadtbrandinspektors bzw. seiner Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten.

  9. Wir dürfen außerdem darauf aufmerksam machen, dass alle durch die Veranstaltung entstehenden Kosten anteilig auf die Teilnehmer umgelegt werden.
    Dazu gehören insbesondere die öffentlichen Abgaben.

  10. Zuwiderhandlungen gegen diese Marktordnung kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
    Die Mitglieder der Kommission sind berechtigt, die Einhaltung dieser Vorschriften zu überprüfen.
    Dem Teilnehmer wird empfohlen, eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden abzuschliessen.
    Der Veranstalter ist keinesfalls für durch den Teilnehmer verursachte Schäden haftbar.

  11. Ansonsten verweisen wir auf die von der Stadt Maintal herausgegebene "Satzung zur Regelung des Marktwesens für die Stadt Maintal".

  12. Diese Marktordnung tritt am 1. Juni 1998 in Kraft. Gleichzeitig treten alle vorherigen Marktordnungen außer Kraft.

Vereinsring Dörnigheim e.V.
Der Vorstand


Hier originär veröffentlichtes Material steht unter Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike 2.0 Germany License .
Alle Beiträge unterliegen dem Copyright des entsprechenden Autors und dürfen nur unter Nennung des Autors und der Quelle weiterverarbeitet werden.

Diese Website ist bemüht die folgenden Standards zu erfüllen

en W3C-WAI-Richtlinien zur Barrierefreiheit von Websites, W3C-WAI Web Content Accessibility Guidelines 1.0 Valid XHTML 1.0 Transitional Valid CSS!


Letzte Änderung: 2023-11-10